Vertragsparteien
Auftragsverarbeiter:
EchoCall LLC
5830 E 2nd St Ste 7000
Casper, WY 82609, USA
Registriert beim Wyoming Secretary of State, ID 2025-001817189
Vertreten durch: Nico Dennis Günther
Kontakt für Datenschutzfragen: team@echocall.de
(nachfolgend "EchoCall" oder "Auftragsverarbeiter")
Verantwortlicher:
Der Kunde gemäß den Angaben in seiner Registrierung auf hub.echocall.de bzw. im Hauptvertrag (nachfolgend "Kunde" oder "Verantwortlicher").
1. Gegenstand, Einbeziehung und Rangfolge
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend "AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem Vertrag über die Nutzung der EchoCall-Plattform (SaaS-Plattform für KI-gestützte Sprach- und Chat-Agenten, nachfolgend "Hauptvertrag"). Er wird gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen.
Der AVV wird mit Abschluss der Registrierung auf hub.echocall.de Vertragsbestandteil. Die Zustimmung wird bei der Registrierung elektronisch erklärt und von EchoCall mit Zeitstempel und Versionsstand des Dokumentensatzes protokolliert (Art. 28 Abs. 9 DSGVO, elektronisches Format). Auf Wunsch stellt EchoCall eine gegengezeichnete Ausfertigung bereit; Anfragen an team@echocall.de.
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag geht dieser AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Die Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil dieses AVV.
- Anlage 1: Gegenstand und Einzelheiten der Verarbeitung
- Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
- Anlage 3: Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter (vertraulich, abrufbar für Kunden unter hub.echocall.de, Einstellungen, Bereich Compliance)
- Anlage 4: EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914)
2. Rollen der Parteien
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten, die über die von ihm konfigurierten Agenten, Telefonnummern, Chat-Widgets und Integrationen verarbeitet werden. EchoCall verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO.
Handelt der Kunde seinerseits als Auftragsverarbeiter für eigene Endkunden (etwa als Agentur oder Systemhaus), wird EchoCall als weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO tätig. Die Regelungen dieses AVV gelten in diesem Fall entsprechend; für Drittlandübermittlungen gilt Modul 3 der Standardvertragsklauseln (Anlage 4). Der Kunde sichert zu, dass ihm die erforderlichen Genehmigungen seines Verantwortlichen für den Einsatz von EchoCall vorliegen.
Für Daten, die EchoCall zu eigenen Zwecken verarbeitet (insbesondere Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden selbst sowie Daten der Website echocall.de), ist EchoCall eigener Verantwortlicher; insoweit gilt die Datenschutzerklärung unter https://echocall.de/privacy-policy.
3. Gegenstand, Dauer und Einzelheiten der Verarbeitung
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
4. Weisungsrecht des Kunden
EchoCall verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, einschließlich der Übermittlung in Drittländer, sofern nicht Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats EchoCall zu einer Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall informiert EchoCall den Kunden vor der Verarbeitung, sofern das betreffende Recht eine Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Als dokumentierte Weisungen gelten insbesondere: der Hauptvertrag, dieser AVV sowie die vom Kunden in der Plattform vorgenommenen Konfigurationen (z. B. Aktivierung oder Deaktivierung der Gesprächsaufzeichnung, Aufbewahrungsfristen, Zero-PII-Modus, Auswahl von Integrationen und Modellprofilen, Löschaktionen). Weitergehende Einzelweisungen bedürfen der Textform an team@echocall.de.
Ist EchoCall der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, informiert EchoCall den Kunden unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO) und ist berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung auszusetzen.
5. Vertraulichkeit
EchoCall gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Der Zugriff auf Kundendaten ist auf Personen beschränkt, die ihn zur Vertragserfüllung benötigen.
6. Sicherheit der Verarbeitung
EchoCall trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO). Die zum Vertragsschluss implementierten Maßnahmen sind in Anlage 2 (TOM) beschrieben. EchoCall darf die Maßnahmen dem Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau dabei nicht unterschritten wird; die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://echocall.de/security abrufbar.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt EchoCall die allgemeine Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind mit vollständiger Firmierung, Sitz, Funktion und Verarbeitungsregion in Anlage 3 aufgeführt. Eine öffentliche Übersicht nach Kategorien und Regionen ist unter https://echocall.de/security einsehbar.
EchoCall informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor der Aufnahme oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters per E-Mail an die Kontoadresse und durch Aktualisierung der Anlage 3 im Kundenbereich. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Können sich die Parteien nicht auf eine zumutbare Alternative einigen, ist der Kunde berechtigt, den Hauptvertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung mit Wirkung zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes außerordentlich zu kündigen.
EchoCall erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet EchoCall gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten dieses Unterauftragsverarbeiters.
Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Übermittlungen, die der Kunde selbst veranlasst und steuert, insbesondere die vom Kunden aktivierten Drittanbieter-Integrationen (z. B. Kalender-, CRM-, Ticket- oder Kommunikationssysteme des Kunden) sowie die Auswahl optionaler externer Modellprofile anstelle der Standardprofile EchoCall-Voice/EchoCall-Smart: Empfänger dieser Übermittlungen sind eigene Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche des Kunden bzw. die externen Modellanbieter; der Kunde ist für die Rechtsgrundlage, die Zulässigkeitsprüfung und für Verträge mit diesen Empfängern verantwortlich. EchoCall gibt für externe Modellprofile keine Zusicherung nach diesem AVV ab.
8. Verarbeitungsort und Drittlandübermittlungen
Die Produktivdaten der Plattform (Datenbank, Dateispeicher, Anwendungsbetrieb) werden in den Standardtarifen ausschließlich auf Infrastruktur in der Europäischen Union verarbeitet (IONOS-Rechenzentren, Deutschland und Frankreich, insbesondere Frankfurt und Karlsruhe). Auch die gesamte Sprach- und Chat-Verarbeitung (Spracherkennung, Sprachsynthese, Dialogsteuerung und die LLM-Inferenz der Modellprofile) läuft als eigene Software von EchoCall auf dieser Infrastruktur; ein externer Sprach- oder Modell-Dienstleister ist daran nicht beteiligt.
Da die EchoCall LLC eine Gesellschaft mit Sitz in den USA ist, vereinbaren die Parteien vorsorglich die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 (Anlage 4): Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) bzw. Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter), je nach Rolle des Kunden gemäß Ziffer 2. Einzelne Unterauftragsverarbeiter mit Sitz oder Muttergesellschaft in Drittländern sind ebenfalls über Standardvertragsklauseln und, soweit einschlägig, über eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework abgesichert; Details ergeben sich aus Anlage 3.
Ein Transfer Impact Assessment (TIA), das die Rechtslage in den betroffenen Drittländern und die ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen bewertet, stellt EchoCall unter https://echocall.de/security als Download bereit.
Für Kunden des Tarifs PartnerNet SaaS Titan gilt abweichend: Der Serverstandort der dedizierten Whitelabel-Instanz wird individuell vertraglich vereinbart und kann außerhalb der EU liegen; die datenschutzrechtliche Bewertung eines solchen Standorts obliegt dem Kunden, EchoCall unterstützt mit den erforderlichen Informationen.
9. Unterstützung des Kunden; Betroffenenrechte
EchoCall unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO). Hierzu stellt die Plattform insbesondere Such-, Export-, Anonymisierungs- und Löschfunktionen für Gesprächsdaten bereit; darüber hinausgehende Unterstützung leistet EchoCall auf Anfrage an team@echocall.de innerhalb angemessener Frist.
Geht ein Antrag einer betroffenen Person direkt bei EchoCall ein, leitet EchoCall ihn unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst, es sei denn, EchoCall ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
10. Meldung von Verletzungen; weitere Unterstützungspflichten
EchoCall meldet dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Kundendaten betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Meldung enthält, soweit bereits verfügbar, die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen und wird bei neuen Erkenntnissen ergänzt.
EchoCall unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der EchoCall zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Meldungen an Aufsichtsbehörden, der Benachrichtigung betroffener Personen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).
11. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht EchoCall auf Weisung des Kunden alle personenbezogenen Daten aus der Auftragsverarbeitung innerhalb von 30 Tagen oder gibt sie zurück, nach Wahl des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Löschung des Kundenkontos umfasst sämtliche in der Plattform gespeicherten Agenten, Wissensdatenbanken und Konversationsdaten.
Ausgenommen sind Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (insbesondere Rechnungs- und Buchungsdaten, 10 Jahre gemäß handels- und steuerrechtlichen Vorgaben); diese werden gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Bereits während der Vertragslaufzeit stehen dem Kunden konfigurierbare Aufbewahrungsfristen, Löschfunktionen und der Zero-PII-Modus zur Verfügung (Anlage 1).
Vor der Löschung kann der Kunde einen Export seiner Konfigurations- und Gesprächsdaten anfordern (team@echocall.de); EchoCall stellt den Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
12. Vertraulichkeit der Anlage 3
Die vollständige Anlage 3 enthält Geschäftsgeheimnisse von EchoCall (konkrete Lieferanten der Technologie-Kette). Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage 3 vertraulich zu behandeln und nur offenzulegen: (a) intern gegenüber Personen, die sie für Datenschutz-Compliance benötigen, (b) gegenüber seinen zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern, (c) gegenüber Aufsichtsbehörden und (d) soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung eigener Pflichten aus Art. 28, 30 DSGVO gegenüber seinen Verantwortlichen erforderlich, dann unter Weitergabe der Vertraulichkeitspflicht.
Eine öffentliche Wiedergabe der Anlage 3 ist untersagt und stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Die öffentliche Subprozessoren-Übersicht (Kategorien, Funktionen, Regionen) unter https://echocall.de/security darf frei verwendet werden. Diese Vertraulichkeitspflicht beschränkt nicht die Rechte betroffener Personen oder die Befugnisse von Aufsichtsbehörden.
13. Nachweise und Kontrollrechte
EchoCall stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), insbesondere dieses Dokument, die TOM, die Subprozessorenliste, das TIA sowie vorhandene Zertifizierungen und Testate der eingesetzten Infrastruktur (u. a. ISO-27001-Zertifizierung der Rechenzentren).
Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung dieses AVV höchstens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße zu überprüfen oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten, nicht im Wettbewerb zu EchoCall stehenden Prüfer überprüfen zu lassen. Prüfungen sind mit mindestens 30 Tagen Vorlauf anzukündigen und erfolgen während üblicher Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebs, vorrangig durch Auskünfte, Einsicht in Dokumentation und Konfigurationsnachweise. Ein physischer Zutritt zu Rechenzentren der Infrastrukturanbieter ist ausgeschlossen; insoweit gelten deren Zertifizierungen und Auditberichte als Nachweis. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
14. Haftung
Für die Haftung der Parteien gelten Art. 82 DSGVO sowie die Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Die Parteien stellen sich wechselseitig von Ansprüchen frei, soweit eine Partei den ihr nach diesem AVV oder der DSGVO zugewiesenen Pflichtenkreis schuldhaft verletzt hat.
15. Laufzeit und Schlussbestimmungen
Dieser AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags; Ziffern 11 und 12 gelten darüber hinaus fort. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommende wirksame Regelung.
Es gilt das Recht des Hauptvertrags mit uneingeschränkter Geltung der DSGVO. Für die Standardvertragsklauseln (Anlage 4) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (Klausel 17); Gerichtsstand im Sinne von Klausel 18 sind die Gerichte in Berlin, Deutschland. Die deutsche Fassung dieses AVV ist maßgeblich; die englische Fassung dient der Information.
Anlage 1: Gegenstand und Einzelheiten der Verarbeitung
Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Bereitstellung und Betrieb der EchoCall-Plattform (hub.echocall.de) zur Einrichtung und zum Betrieb KI-gestützter Sprach- und Chat-Agenten. Dies umfasst insbesondere: Entgegennahme und Führung von Telefongesprächen und Chat-Konversationen, Sprachtranskription (Speech-to-Text) und Sprachsynthese (Text-to-Speech), Verarbeitung der Gesprächsinhalte durch die Modellprofile der Plattform, Abfragen der vom Kunden hinterlegten Wissensdatenbanken, Ausführung der vom Kunden konfigurierten Aktionen und Integrationen (z. B. Terminbuchung, Ticketanlage, Weiterleitung), Live-Chat mit menschlichen Agenten des Kunden (Live Inbox), Protokollierung, Statistik und Abrechnung.
Art der Verarbeitung
Erhebung, Speicherung, Transkription, Analyse, Übermittlung an vom Kunden konfigurierte Empfänger, Anonymisierung, Löschung. Die Standardprofile EchoCall-Voice und EchoCall-Smart sind eigene Modelle von EchoCall und werden ausschließlich auf der eigenen EchoCall-Infrastruktur in der EU betrieben; nur sie sind von AVV, TOM und TIA erfasst. Optionale weitere Modellprofile (z. B. der Familien GPT, Gemini, GLM, Qwen) werden von externen Modellanbietern betrieben. Ihre Auswahl im Dashboard ist eine eigenverantwortliche Entscheidung des Kunden: EchoCall übernimmt für diese Profile keine Zusicherung zur DSGVO-Konformität, garantiert keine Verarbeitung in der EU und schließt keine Standardvertragsklauseln mit diesen Anbietern; der Kunde prüft die datenschutzrechtliche Zulässigkeit selbst. Für datenschutzsensible Anwendungen sind ausschließlich die Standardprofile zu verwenden.
Arten personenbezogener Daten
- Gesprächs-Audiodaten (sofern Aufzeichnung aktiviert; vom Kunden deaktivierbar)
- Transkripte von Telefonaten und Chat-Verläufen
- Rufnummern, Namen und Kontaktdaten der Anrufer bzw. Chat-Nutzer
- Inhaltsdaten, die betroffene Personen im Gespräch mitteilen (vom Kunden über Gesprächsdesign, Zero-PII-Modus und Aufbewahrungsfristen steuerbar)
- Termin-, Vorgangs- und Kontaktdaten aus vom Kunden aktivierten Integrationen
- Vom Kunden hochgeladene Wissensinhalte, soweit sie personenbezogene Daten enthalten
- Verbindungs- und Nutzungsdaten (Zeitstempel, Dauer, Status, Kosten)
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Die Plattform ist nicht auf die Verarbeitung besonderer Kategorien ausgelegt. Ob Anrufer im freien Gespräch solche Daten mitteilen, liegt außerhalb der Kontrolle von EchoCall; der Kunde steuert dies über Gesprächsdesign, Zero-PII-Modus und Aufbewahrungsfristen. Für Voice-Cloning (Stimmprofile als potenziell biometrische Daten) gilt: Einrichtung nur auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden, der die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO einholt und dokumentiert.
Kategorien betroffener Personen
- Anrufer und Chat-Nutzer der vom Kunden betriebenen Agenten (Endkunden, Interessenten, ggf. Beschäftigte des Kunden)
- Beschäftigte und Beauftragte des Kunden, die die Plattform nutzen
- Kontaktpersonen aus den vom Kunden angebundenen Systemen
Aufbewahrung und Löschung während der Laufzeit
- Aufbewahrungsfrist für Gesprächsinhalte pro Agent konfigurierbar: 1, 7, 30, 90 oder 365 Tage, benutzerdefiniert (1 bis 3650 Tage) oder unbegrenzt; Standard für neue Agenten: 30 Tage
- Die Löschung nach Fristablauf erfolgt automatisiert in allen Speichern der Plattform (täglicher Löschlauf für Transkripte, Aufzeichnungs-Verweise und extrahierte Inhalte); Abrechnungs- und Statistikdaten ohne Gesprächsinhalte bleiben erhalten
- Eine nachträgliche Verkürzung der Frist wirkt im Gesprächsspeicher der Agenten-Laufzeit auf neue Gespräche; bereits gespeicherte Gespräche können jederzeit manuell gelöscht werden, in der Analyse-Datenbank greift die verkürzte Frist auch für Bestandsdaten
- Gesprächsaufzeichnung (Audio) pro Agent deaktivierbar; Zero-PII-Modus verfügbar (keine dauerhafte Speicherung identifizierender Gesprächsinhalte)
- Manuelle Löschung einzelner Konversationen jederzeit möglich; DSGVO-Löschfunktion in der Live Inbox (endgültige Löschung nach 30 Tagen Karenz)
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind im TOM-Dokument (gleicher Dokumentensatz, Download unter https://echocall.de/security) beschrieben und Bestandteil dieses AVV.
Anlage 3: Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter
Die vollständige, vertrauliche Liste der Unterauftragsverarbeiter (Firmierung, Sitz, Funktion, Verarbeitungsregion, Transfermechanismus) steht Kunden nach Anmeldung unter hub.echocall.de (Einstellungen, Bereich Compliance) als Download zur Verfügung und wird dort versioniert gepflegt. Eine öffentliche Übersicht nach Kategorien ist unter https://echocall.de/security abrufbar. Es gilt die Vertraulichkeitsregelung in Ziffer 12.
Anlage 4: EU-Standardvertragsklauseln
Die Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 werden in ihrer jeweils geltenden Fassung durch Verweis einbezogen (amtlicher Text: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj). Es gelten:
- Modul 2 (Übermittlung Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter), wenn der Kunde Verantwortlicher ist; Modul 3 (Übermittlung Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter), wenn der Kunde selbst Auftragsverarbeiter ist
- Klausel 7 (Docking-Klausel): findet Anwendung
- Klausel 9 lit. a: Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung), Frist für die Unterrichtung über Änderungen: 30 Tage
- Klausel 11 lit. a: die optionale Regelung (unabhängige Streitbeilegungsstelle) findet keine Anwendung
- Klausel 17: Option 1, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Klausel 18 lit. b: Gerichte in Berlin, Deutschland
- Anhang I der Klauseln (Parteien, Beschreibung der Übermittlung): ergibt sich aus den Vertragsparteien dieses AVV und Anlage 1
- Anhang II der Klauseln (TOM): entspricht Anlage 2
- Anhang III der Klauseln (Unterauftragsverarbeiter): entspricht Anlage 3
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den Standardvertragsklauseln gehen die Standardvertragsklauseln vor.
Downloads
- AVV als PDF (Deutsch): https://echocall.de/documents/echocall-avv-de.pdf
- DPA as PDF (English): https://echocall.de/documents/echocall-dpa-en.pdf
- TOM (Anlage 2): https://echocall.de/documents/echocall-tom-de.pdf
- Öffentliche Subprozessoren-Übersicht: https://echocall.de/documents/echocall-subprozessoren-de.pdf
- Transfer Impact Assessment (TIA): https://echocall.de/documents/echocall-tia-de.pdf
- Anlage 3 (vertraulich, nur für Kunden): hub.echocall.de, Einstellungen, Bereich Compliance
